Führerscheinantrag – Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Führerscheinantrag – Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis erlischt Ihre bisherige Fahrberechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr.

Sie müssen nun Ihre Fahrerlaubnis bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle neu beantragen (Wohnsitzabhängig).

Wenn durch das Gericht im Strafverfahren eine Sperrfrist gesetzt wurde, können Sie den Führerscheinantrag frühestens drei Monate vor Ablauf dieser Sperrfrist stellen.

Zur Antragstellung müssen Sie mit folgenden Unterlagen persönlich bei der Führerscheinstelle erscheinen:

Vor jeder Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss die Führerscheinstelle prüfen, ob Sie wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind oder ob Bedenken gegen Ihre körperliche, geistige und charakterliche Eignung bestehen. Bei Eignungszweifeln, insbesondere unter Berücksichtigung aller bekannt gewordenen Verkehrsverstöße und/oder Straftaten, kann die Behörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) fordern. Dies wird jedoch im Einzelfall entschieden.

Sehr wichtig ! Nutzen Sie bitte die Sperrfrist aus um sich auf die MPU vorzubereiten! Setzten Sie sich mit uns in Verbindung.

Bei Alkohol -und Drogendelikten ist unter Umständen eine Abstinenz von zwölf Monaten notwendig.

Delikte während der Probezeit müssen unabhängig von der MPU ein Aufbauseminar für Fahranfänger absolviert werden.

Besitzen Sie seit längerem keine Fahrerlaubnis kann auch die Theorie -und Praktische Prüfung angeordnet werden.

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