Wie viel Geld der Verkehrssünder bei der MPU zahlen muss, hängt von seinem Vergehen ab. Die Kosten der medizinisch-psychologischen Untersuchung sind in der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr geregelt – stehen somit fest und sind nicht willkürlich, wie mancher Bestrafter glaubt. In der Gebührenordnung liegt der Grundsatz für eine MPU wegen Alkohol- oder Drogenvergehen bei 338,00 Euro netto. Doch dazu kommen meist weitere Kosten für Gutachten und Screening. Die Kosten erhöhen sich ebenfalls, sind mehrere Vergehen miteinander verbunden.
Folgende Beispiele (inkl. MwSt) verdeutlichen die Kosten:
402,22 EUR für die MPU aufgrund von Fahren unter Alkoholeinfluss
347,48 EUR bei zu vielen Punkten in der Verkehrssünderkartei
575,96 EUR bei Alkoholauffälligkeit und zu hohem Punktekonto
554,54 EUR wegen Fahren unter Drogeneinfluss
728,28 EUR wegen Fahren unter Drogeneinfluss und Punktevergehen
755,65 EUR wegen Fahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss
347,48 EUR aufgrund einer Straftat.
Zusätzlich können im Vorfeld der MPU Urintests und Haaranalysen anfallen, die ebenfalls den Griff in den Geldbeutel bedeuten.