Wann muss ich zur MPU?

Wann muss ich zur MPU?

Die wichtigsten Untersuchungsanlässe:

Anlass/Fragestellung Beschreibung
Alkohol
(„Alkohol-MPU“)
Ein Kraftfahrer ist mehrfach mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen oder einmal mit einer Promillezahl von 1,6 Promille oder mehr (dieser Wert gilt auch für Fahren unter Alkoholeinfluss mit dem Fahrrad). Verkehrsauffälligkeiten unter Alkoholeinfluss stellen 58 Prozent aller Begutachtungsfälle.
Drogen
(„Drogen-MPU“)
Ein Kraftfahrer ist entweder unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr aufgefallen oder der Fahrerlaubnisbehörde liegen Hinweise vor, dass ein Kraftfahrer außerhalb des Straßenverkehrs gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hat (durch Drogendelikte oder Drogenmissbrauch).
Verkehrsrechtliche Auffälligkeiten
(„Punkte-MPU“)
Mehr als 7 Punkte beim Fahreignungsregister in Flensburg oder besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße.
Strafrechtliche Auffälligkeiten

(„Straftaten-MPU“)

Der Kraftfahrer ist strafrechtlich mehrfach in Erscheinung getreten oder mit Straftaten aufgefallen, die auf eine besonders hohe Aggressivität oder geringe Impulskontrolle schließen lassen.
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